Brandschutzhelfer-Ausbildung

Jeder Arbeitgeber muss je nach Gefährdungsbeurteilung gemäß ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ mindestens 5% seiner Betriebsangehörigen zum Brandschutzhelfer ausbilden lassen.

Termin buchen

Inhalt der Fortbildung

Theoretischer Anteil

1. Grundzüge des Brandschutzes

2. Betriebliche Brandschutzorganisation

3. Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen

4. Gefahren durch Brände

5. Verhalten im Brandfall


Praktischer Anteil

  1. Handhabung und Funktion, Auslösemechanismen von  Feuerlöscheinrichtungen
  2. Löschtaktik und eigene Grenzen der Brandbekämpfung (z. B.  Situationseinschätzung, Vorgehensweise)
  3. realitätsnahe Übung mit Feuerlöscheinrichtungen, z. B. Simulationsgeräte und –Anlagen mit entsprechenden Aufbausätzen
  4. Wirkungsweise und Leistungsfähigkeit der Feuerlöscheinrichtungen erfahren
  5. betriebsspezifische Besonderheiten (z. B. elektrische Anlagen,  Metallbrände, Fettbrände
  6. Einweisen (vertraut machen) in den betrieblichen Zuständigkeitsbereich auf Anfrage