Brandschutzhelfer-Ausbildung

Jeder Arbeitgeber muss je nach Gefährdungsbeurteilung gemäß ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ mindestens 5% seiner Betriebsangehörigen zum Brandschutzhelfer ausbilden lassen.

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Inhalt der Fortbildung

Theoretischer Anteil

1. Grundzüge des Brandschutzes

2. Betriebliche Brandschutzorganisation

3. Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen

4. Gefahren durch Brände

5. Verhalten im Brandfall


Praktischer Anteil

  1. Handhabung und Funktion, Auslösemechanismen von  Feuerlöscheinrichtungen
  2. Löschtaktik und eigene Grenzen der Brandbekämpfung (z. B.  Situationseinschätzung, Vorgehensweise)
  3. realitätsnahe Übung mit Feuerlöscheinrichtungen, z. B. Simulationsgeräte und –Anlagen mit entsprechenden Aufbausätzen
  4. Wirkungsweise und Leistungsfähigkeit der Feuerlöscheinrichtungen erfahren
  5. betriebsspezifische Besonderheiten (z. B. elektrische Anlagen,  Metallbrände, Fettbrände
  6. Einweisen (vertraut machen) in den betrieblichen Zuständigkeitsbereich auf Anfrage


Termine:

Mittwoch, den 10. September 2025

Samstag, den 27. September 2025

Mittwoch, den 08. Oktober 2025

Dienstag, den 28. Oktober 2025

Donnerstag, den 13. November 2025