Brandschutzhelfer-Ausbildung
Jeder Arbeitgeber muss je nach Gefährdungsbeurteilung gemäß ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ mindestens 5% seiner Betriebsangehörigen zum Brandschutzhelfer ausbilden lassen.
Inhalt der Fortbildung
Theoretischer Anteil
1. Grundzüge des Brandschutzes
2. Betriebliche Brandschutzorganisation
3. Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen
4. Gefahren durch Brände
5. Verhalten im Brandfall
- Handhabung und Funktion, Auslösemechanismen von Feuerlöscheinrichtungen
- Löschtaktik und eigene Grenzen der Brandbekämpfung (z. B. Situationseinschätzung, Vorgehensweise)
- realitätsnahe Übung mit Feuerlöscheinrichtungen, z. B. Simulationsgeräte und –Anlagen mit entsprechenden Aufbausätzen
- Wirkungsweise und Leistungsfähigkeit der Feuerlöscheinrichtungen erfahren
- betriebsspezifische Besonderheiten (z. B. elektrische Anlagen, Metallbrände, Fettbrände
- Einweisen (vertraut machen) in den betrieblichen Zuständigkeitsbereich auf Anfrage