Auswertung unserer anonymen Umfrage vom 10.05.2020 zum Thema

Besten Dank für die zahlreiche Teilnahme! 

Hiermit möchten wir euch die Grundlage der Umfrage sowie deren Auswertung mitteilen.

Schon vor der Umfrage hatten wir festgestellt, dass Stallbetreiber nicht um die Notwendigkeit von Arbeits- und Gesundheitsschutz im Pferdestall wissen; beim Brandschutz sah es schon etwas besser aus. Auch den Unterschied und die Notwendigkeit zwischen der technischen Aufsichtsperson der BG und der Fachkraft für Arbeits- und Gesundheitsschutz kennen viele nicht.
Daher ist es uns ein Anliegen, hier Aufklärung zu betreiben.
Zum Wohle der Stallbetreiber, zum Wohle von Mensch und Pferd.

 

Nachfolgend noch einmal unsere Fragen und dazu das Ergebnis (gekürzt auf relevantes / meiste bzw. wenigsten Antworten) und unser persönliches Fazit daraus.


Ich habe

  • einen Privatstall ohne Einsteller.
  • einen Privatstall mit maximal 4 Einsteller.
  • einen Pferdestall (gewerblich) mit mehr als 5 Einsteller.
  • Ich habe meine Pferde in einem Selbstversorgerstall / Haltergemeinschaft.
  • Ich bin Einsteller, mich interessiert das Thema aber sehr.
  • Ich möchte zukünftig meine Pferde im eigenen Stall halten.


Ergebnis:

Der Großteil der Teilnehmer hatte mehr als 5 Einsteller und führt einen gewerblichen Stall.


Fazit:

Genau das sind die Betriebe, für die solche eine Unterstützung / Beratung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit notwendig ist. Warum wird weiter unten erklärt.

 

Ich habe meinen Stall / Hof seit

  • 1-5 Jahre
  • 6-10 Jahre
  • 11-20 Jahre
  • Mehr als 21 Jahre
  • Bin noch in der Gründung.


Ergebnis:

Der Großteil hier bewegt sich zwischen 6-20 Jahre.


In meinem Stall haben wir insgesamt

  • 2-6 Pferde
  • 7-12 Pferde
  • 13-25 Pferde
  • Mehr als 26 Pferde


Ergebnis:

Hauptsächliche Antworten waren ab 7 bis mehr als 26 Pferde


Ich habe Angestellte / Aushilfen / Saisonarbeiter / mithelfende Familienangehörige

  • Keine, mache das ganz allein
  • 1-2 Personen
  • 3-4 Personen
  • Mehr als 5


Ergebnis:

Die meisten haben 1-2 Angestellte / Aushilfen, einige auch mehr


Zum Thema „Arbeits- und Gesundheitsschutz im Pferdestall“

  • habe ich mir bereits Gedanken gemacht.
  • über die Notwendigkeit habe ich noch nichts gehört.
  • habe ich bereits einen Arbeitsschutzberater beauftragt.
  • Das macht bei uns die BG.
  • Habe nur eine Aushilfe, brauche das daher wohl nicht.
  • Habe mithelfende Einsteller gegen Preisnachlass, brauche es daher nicht.


Ergebnis:

Hier waren die Ergebnisse sehr unterschiedlich:  Einige haben sich schon Gedanken gemacht, andere kennen / erkennen die Notwendigkeit nicht.

Weitere haben geäußert, dass sich die BG, also die technische Aussichtsperson, kümmert.


Zum Thema „Brandschutz im Pferdestall“ habe ich…

  • alle Vorkehrungen getroffen, dass nichts passieren kann
  • immer in Reichweite den Feuerlöscher stehen / hängen.
  • überall entsprechende Warnschilder aufgehangen.
  • Rauchmelder installiert.
  • Alle elektronischen Geräte und Anschlüsse lasse ich regelmäßig kontrollieren.


Ergebnis:

Hier waren für uns erfreulicher Weise sehr viele positive Antworten.

 

Technische Aufsichtsperson der BG und persönlicher Arbeitsschutzberater

  • Ist da ein Unterschied?
  • Das ist doch das gleiche, nur andere Bezeichnung.
  • Die Aufsichtsperson macht das kostenlos, der Berater kostet Geld.
  • Die Aufsichtsperson kommt ungefragt, der Berater auf Anforderung.
  • Die Aussichtsperson sagt was falsch ist, der Berater zeigt Wege, wie man Fehler dauerhaft vermeiden kann.
  • Beide braucht man nicht, das bringt nur Ärger.
  • Ich wäre froh, wenn sich die technische Aufsichtsperson mehr kümmern würde.
  • Suche einen Arbeitsschutzberater, der auch Ahnung hat und sich kümmert.


Ergebnis:

Hier halten sich im allgemeinen die Antworten die Waage. Nachdenklich machen uns die Vielzahl der Klicks bei „…braucht man nicht, bringt nur Ärger…“ und „Suche einen Arbeitsschutzberater, der sich auch kümmert, …“

 

Die technische Aufsichtsperson der BG…

  • war noch nie bei mir
  • war 1-3 mal bei mir
  • war 4 und mehr
  • Ergebnis:
  • Bei den meisten war noch keiner Vor-Ort.


Ergebnis

Das ist leider nicht außergewöhnlich, da die kleineren Betriebe nicht / nicht ausreichend betreut werden.

 

Eine Fachkraft für Arbeits- und Gesundheitsschutz

  • hatte ich mal bei mir im Stall, hat sich nicht weiter gekümmert.
  • habe eine regelmäßige Beratung / Unterweisung.
  • Prüft auch regelmäßig alle elektronischen Geräte.
  • hatte ich bisher nicht.
  • Möchte ich gerne mal kontaktieren, um zu erfahren, ob es für mich notwendig ist.


Ergebnis:

Der Großteil der Stallbetreiber hatte noch keine Fachkraft vor Ort. Jedoch scheinen 2 Ställe bestens gerüstet zu sein!


Die Themen interessieren mich und ich würde mich freuen über

  • Onlineseminar
  • Webinar
  • Podcast
  • Blog
  • E-Book
  • Vor-Ort-Seminar
  • Vor-Ort-Beratung
  • Online (face-to-face) Beratung


Ergebnis:

Hier halten sich 4 Antworten in etwa die Waage: Online-Seminar, Blog, Vor-Ort-Seminar und die meisten möchten eine Vor-Ort-Beratung.


Fort- und Weiterbildungen buche ich vorwiegend als…

  • Onlineseminar
  • Webinar
  • Podcast
  • Blog
  • E-Book
  • Vor-Ort-Seminar
  • Vor-Ort-Beratung
  • Online (face-to-face) Beratung
  • Persönliche Beratung

Ergebnis:

Am meisten und ganz vorne ist hier doch das Vor-Ort-Seminar gefolgt von der persönlichen Beratung.


Nun zu den wichtigsten Themenbereichen   im Arbeits- und Gesundheitsschutz und Brandschutz im Pferdestall:

Der Unterschied zwischen der technischen Aufsichtsperson der BG (kurz TAB) und der Fachkraft für Arbeits- und Gesundheitsschutz (kurz FaSi) ist relativ einfach erklärt.

 

TAB                                                                          

Stellt fest, was falsch ist oder warum Unfall passiert ist.               

Sagt, was zu machen ist, aber nicht wie.                   

Fragt nach der jährlichen Überprüfung der elektrischen Geräte.   

Der TAB wird durch die Beiträge bezahlt, ob er sich um euren Stall kümmert oder nicht.

FaSi

Berät bei der Umsetzung der gesetzlichen Auflagen.

Gemeinsame Erarbeitung zur Vermeidung möglicher Unfallursachen.

Sagt, was zu machen ist und wie.

Gibt Tipps zur Überprüfung elektrischer Geräte und berät bei der Auswahl des Dienstleisters. (manche FaSi machen diese Prüfungen auch.)

Die FaSi wird nach tatsächlich erbrachter Leistung / nach Rechnungslegung bezahlt. 
 
Die gesetzlichen Grundlagen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz

Ab dem ersten Mitarbeiter (u.a. gehören auch Minijobber, Saisonarbeiter, stundenweise Aushilfen...dazu ) hat der Unternehmer / Arbeitgeber Fürsorgepflicht für seine Mitarbeiter.

Im Rahmen dieser Fürsorgepflicht hat der Arbeitgeber den Arbeits- und Gesundheitsschutz zu organisieren. Hiermit ist auch eine Notfall-Vorsorge zu beachten.

Zur Notfallvorsorge gehören u.a. Brandschutz, Erste Hilfe. Grundlage hierzu ist das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG).

 

Eine sicherheitstechnische – und arbeitsmedizinische Betreuung ist gesetzlich im Arbeitssicherheitsgesetz vorgeschrieben.

 

Im Rahmen der Notfallvorsorge ist auch der Brandschutz notwendig und wird auch über den Arbeitsschutz geregelt. Hierzu stehen die örtlichen – freiwilligen – Feuerwehren oftmals für eine Brandschutzbegehung zur Verfügung. Auch ein Brandschutzbeauftragter kann hierzu beraten.

 

Wer hierzu gerne weitere Informationen haben möchte, darf sich gerne vertrauensvoll und unverbindlich an uns wenden.

 

Wir danken sehr für Eure Teilnahme und wünschen weiterhin viel Spaß, Freude und Erfolg mit euren Pferdeställen.

 

Euer WSR-Team

Waldi & Sabine Jendrusch


Erstellt Mai 2020